Info
Ja, DIANNA 24 – Im Ater daheim vermittelt ausschließlich legal beschäftigte osteuropäische Pflegekräfte, die im Besitz einer gültigen A1-Bescheinigung (E101) und einer EU-Krankenkarte sind. Damit wird versichert, dass die Betreuungs-/Pflegekraft in ihrem Heimatland unfall-, kranken- und sozialversichert ist. Die Vermittlung erfolgt nach den Bestimmungen des Entsendegesetzes und im Rahmen der EU-Dienstleistungsfreiheit.
Monatliche Gesamtkosten für eine osteuropäische Pflegekraft richten sich nach ihren Qualifikationen und Deutschkenntnissen, sowie nach dem Arbeitsaufwand und der gesundheitlichen Situation der zu betreuenden Person. Steuern, Sozialversicherungsabgaben und Krankenversicherung sind bereits in den Gesamtkosten enthalten.
Die Höhe des Pflegegeldes hängt von der festgelegten Pflegestufe ab. Sie können selbst entscheiden, für welche Art von Betreuung Sie das Geld verwenden möchten: privat, ambulant oder stationär. Weitere Informationen finden Sie in unserem Kapitel PFLEGESYSTEM.
Um die Leistungen aus der Pflegekasse zu bekommen, müssen Sie zuerst die Einstufung in eine Pflegestufe bei der Pflegekasse beantragen. Die Pflegekasse erreichen Sie über Ihre Krankenkasse. Weitere Informationen finden Sie in unserem Kapitel PFLEGESYSTEM.
Um die Leistungen aus der Pflegekasse zu bekommen, müssen Sie zuerst die Einstufung in eine Pflegestufe bei der Pflegekasse beantragen. Die Pflegekasse erreichen Sie über Ihre Krankenkasse. Weitere Informationen finden Sie in unserem Kapitel PFLEGESYSTEM.
Der Ablauf einer Vermittlung lässt sich sehr übersichtlich in 5 Schritten darstellen:
RUFEN SIE UNS AN oder
SCHREIBEN SIE UNS.
BEDARFSANALYSE –
FRAGEBOGEN
PERSONALSUCHE –
IHRE ENTSCHEIDUNG
BETREUUNGSBEGINN
Die Vorgehensweise haben wir für Sie in dem Kapitel Ablauf detailliert dargestellt.
Ja, die von DIANNA 24 – Im Ater daheim vermittelten 24h-Pflegekräfte besitzen eine gültige EU-Krankenkarte.
In einem Urlaubsfall bemühen wir uns um einen nahtlosen Wechsel.
Meistens arbeiten für eine pflegebedürftige Person 2 oder 3 Pflegekräfte in Wechsel. So haben die Pflegerinnen eine Möglichkeit sich zu erholen und ihre Familien zu besuchen. Nach 1-3 Monaten treten sie dann wieder ihre Arbeit an.
Für die Pflegekraft muss ein separates Zimmer zur Verfügung gestellt werden. Das Bad muss mitbenutzt werden dürfen. Kost und Logis sind frei.
Es besteht eine Rufbereitschaft und 24 Stunden Anwesenheit. Die Pflegekraft wohnt mit einer pflegebedürftigen Person zusammen in einem Haushalt. Sie kümmert sich um die hauswirtschaftliche Versorgung (das Einkaufen, Kochen, Putzen, Waschen, Bügeln etc.), sowie um die Grundpflege in den Bereichen: Körperpflege (z.B. Hilfestellung beim Waschen), Ernährung (z.B. mundgerechte Zubereitung der Nahrung) und Mobilität (z.B. Hilfestellung beim Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, gemeinsame Spaziergänge, Spiele). Eine 24 Stunden-Betreuung oder eine 24 Stunden-Pflege bedeutet jedoch nicht, dass die Pflegekräfte keine Freizeit haben. Betreuungskräfte haben 40 Stunden Arbeitsverträge. Außerdem soll einer Pflegekraft täglich 2-3 Stunden, ein freier Tag oder zwei halbe Tage pro Woche, sowie ein freier Tag im Monat an Freizeit gewährt werden. Das osteuropäische 24 Stunden-Pflegepersonal darf auf keinen Fall medizinische Krankenpflege übernehmen. Deswegen empfiehlt DIANNA 24 – Im Alter daheim in solchen Fällen ergänzend zu einer osteuropäischen Pflegekraft Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes in Anspruch zu nehmen.
Bei den von DIANNA 24 – Im Alter daheim vermittelten Pflegekräften handelt sich um eine legale Beschäftigung. Die anfallenden Betreuungskosten können steuerlich als Sonderausgaben abgesetzt werden. Weitere Informationen finden Sie in unserem Kapitel RECHTSGRUNDLAGE – Steuerliche Absetzbarkeit.
Sie schließen einen Dienstleistungsvertrag mit unserem europäischen Partnerunternehmen. Die Kündigungsfrist beträgt 14 Tage. Sollten Sie mit einer Pflegekraft nicht zufrieden sein, werden wir schnellstmöglich für einen Ersatz sorgen.
DIANNA 24 – Im Alter daheim vermittelt 24h-Pflegekräfte mit unterschiedlichen Sprachkenntnissen und nimmt dabei Abstand von nicht deutschsprachigem Betreuungspersonal.
Auswahlkriterien der Deutschkenntnisse:
schwaches / ausreichendes Deutsch | Kommunikation mit einzelnen Worten möglich |
befriedigendes Deutsch | kann verstehen, einfache Verständigung möglich (Unterhaltung mit Schwierigkeiten) |
gutes Deutsch | kann gut verstehen, einfache Unterhaltung möglich |
sehr gutes Deutsch | Unterhalt und Verstehen ohne Einschränkung |
Ist eine Pflegekraft auf selbständiger Basis angestellt?
Nein, die von DIANNA 24 – Im Ater daheim vermittelten Betreuungskräfte sind bei unseren europäischen Partnerunternehmen fest angestellt.
Selbstständige Pflegekräfte sind laut Urteil des Amtsgerichts München vom November 2008 nicht legal. Das Oberlandesgericht Bamberg bestätigt ein Jahr später das Urteil. Mehr zu dem Thema finden Sie im Bericht in der Süddeutschen Zeitung.
Ja, Betreuungskräfte sind in ihrem Heimatland fest angestellt und bei ihrem Arbeitgeber unfall-, kranken- und sozialversichert. Das bescheinigt das Formular E 101 (A1).
Im Krankheitsfall einer Pflegekraft bemühen wir uns möglichst schnell, innerhalb 5-7 Tage um einen Ersatz für Sie.
Ja, eine Betreuung über Ostern und Weihnachten wird individuell besprochen.
Die Betreuungskräfte kommen meistens mit einem Zug oder Bus in eine Stadt in Ihrer Nähe angereist und werden von den Familien abgeholt. Ein Wechsel der Pflegekräfte findet nahtlos statt.